GbR, GmbH, Verein – welche Rechtsform für kollektive Arbeit in der Kunst?

Wer sich als Duo, Gruppe oder Kollektiv zusammenfindet, um künstlerische Vorhaben zu realisieren, steht schnell vor der Frage, wie sich diese Zusammenarbeit auch rechtlich in eine gute Form bringen lässt. Wer ist wofür rechtlich verantwortlich? Wer haftet und wie werden Einnahmen verteilt? Dabei geht es nicht nur um eine klare Aufteilung von Zuständigkeiten, sondern auch um finanzielle Fragen. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Bewerbung um Förderungen und die dauerhafte Etablierung einer kollektiven Praxis. Die Auswahl der Rechtsform wird jedoch schnell unübersichtlich: GbR, UG, GmbH, Verein, KG, AG oder SE?
In diesem Vortrag gibt Rechtsanwalt Johann Riemenschneider einen Einblick in relevante Rechtsformen für Bildende Künstler*innen, ein besonderer Fokus wird dabei auf die GbR, die UG, die GmbH und den Verein gelegt. Künstler*innen können sich über die Auswirkungen sowie Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen informieren und dabei lernen, wie eine Zusammenarbeit in der Gruppe funktioniert und wie der Schritt in die gemeinsame Selbständigkeit gelingen kann.


Referent*innen

Johann D. Riemenschneider ist Rechtsanwalt aus Berlin. Er ist spezialisiert auf Unternehmensgründungen und Start-ups in der Kreativwirtschaft und berät diese von der Wahl der Rechtsform über die Gestaltung von Verträgen bis hin zum Schutz der eigenen Ideen. Als kunstbegeisterter Anwalt fasziniert ihn dabei vor allem das Zusammenwirken der vermeintlichen Gegensätze von Recht und Kreativität. Herr Riemenschneider hat das Jurastudium mit Abschlüssen aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz beendet. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er als Lehrbeauftragter und Dozent tätig.

Lecture

Donnerstag, 21. November 2024, 18 Uhr

Online

Referent*innen:
  • Johann D. Riemenschneider

Kosten: kostenlos


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