KSK – Die Künstlersozialkasse

Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Kunst- und Publizistikschaffenden in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen.

Das Besondere an der Künstlersozialversicherung ist, dass Kunst- und Publizistikschaffende nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen haben und damit so günstig gestellt sind wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Kunst- und Publizistikverwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Wenn Sie bereits über die KSK versichert sind oder sich für die Künstlersozialversicherung interessieren, laden wir Sie herzlich zu einem Online-Vortrag mit folgenden Schwerpunktthemen ein:

  • Allgemeines, Finanzierung, Zuständigkeiten
  • Welchen Versicherungsschutz bietet die Künstlersozialversicherung?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Erläuterungen zum Kunstbegriff
  • Hilfreiche Hinweise zum Antragsverfahren
  • Bemessungsgrundlage der Beiträge
  • Wie hoch sind die Beiträge?
  • Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Krankengeldanspruch und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Wie beeinflussen zusätzliche Einkünfte, Festeinstellungen bzw. Nebentätigkeiten die Versicherungspflicht?
  • Leistungsbezug von der Agentur für Arbeit und Künstlersozialversicherung?
  • Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Referent*innen

Fred Janssen lebt in München und ist u. a. als Referent der Künstlersozialkasse – Referat Grundsatz und Wissensmanagement/Auskunft und Beratung – im Raum Süddeutschland tätig.

Lecture

Donnerstag, 13. November 2025, 14 Uhr (Bitte aufpassen: andere Uhrzeit!)

Online

Referent*innen:
  • Fred Janssen

Kosten: Kostenlos


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