Der Vortrag richtet sich speziell an Bildende Künstler*innen und vermittelt Informationen rund um die Künstlersozialversicherung (KSK). Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) werden selbständige Künstler*innen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem integriert, d. h. sind pflichtversichert in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Besondere: Sie tragen etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Unter welchen Bedingungen kommt man in die Künstlersozialversicherung und was muss man dabei beachten? Wie beeinflussen z. B. Nebentätigkeiten oder der Bezug von Sozialleistungen eine bestehende Versicherungspflicht in der KSK?
Referent*innen
Fred Janssen lebt in München und ist u. a. als Referent der Künstlersozialkasse – Referat Grundsatz und Wissensmanagement/Auskunft und Beratung – im Raum Süddeutschland tätig.
Lecture
Dienstag, 15. November 2022, 16:00 Uhr
Online
Referent*innen:
- Fred Janssen
Kosten: kostenlos
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